Etwa jeder hundertste Koffer geht beim Fliegen verloren. Wenn es der eigene ist, kann das den Urlaub vermiesen, bevor dieser überhaupt angefangen hat. Die Fluggesellschaften reagieren unterschiedlich hilfsbereit - wichtig ist, dass Passagiere ihre Rechte kennen.
Erst das Warten
am Gepäckband. Ein Koffer nach dem anderen zieht vorbei, nur der eigene fehlt.
Ungefähr jeder hundertste Koffer geht verloren, das ist jedoch kein Grund,
gleich in Panik zu verfallen. Denn rund 95 Prozent aller vermissten
Gepäckstücke tauchen wieder auf. Und: "Reisende sind im Verlustfall nicht
auf sich alleine gestellt", sagt Carola Scheffler vom Bundesverband der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft, "sie erhalten Unterstützung und haben
gewisse Schadensersatzansprüche."
Damit das glatt
läuft, ist es wichtig, den Verlust möglichst noch am Flughafen zu melden.
Wichtigstes Beweisstück: der Aufkleber auf der Bordkarte mit der
Gepäckregistrierungsnummer. Bleibt eine erste Nachforschung am
Lost-and-Found-Schalter ohne Erfolg, wird eine Verlustmeldung erstellt. Sie
enthält Personen- und Flugdaten, sowie Angaben zum Gepäckstück. In der Regel
bekommen die Fluggäste automatisch eine Kopie mit einer Referenznummer. Diese
ist wichtig, damit sie für den weiteren Suchverlauf etwas in der Hand haben.
Den Verlust seines Gepäcks muss
der Passagier der Airline unverzüglich melden. "Sonst verliert er seinen
Schadensersatzanspruch", sagt Hannelore Brecht-Kaul von der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Für beschädigtes Gepäck gilt eine
Meldefrist von sieben Tagen. Diese Frist verlängert sich auf 21 Tage, wenn das
Gepäck verspätet ankommt.
Verschiedene
Airlines, verschiedene Regeln
Nach der
formellen Verlustmeldung sollten sich Reisende über die Bestimmungen der
Airline in Sachen Gepäckverlust informieren. Wichtig ist zunächst, ob Koffer,
Tasche und Co. zum Feriendomizil oder nach Hause geliefert werden, sobald sie
wieder auftauchen: "Normalerweise ist das der Fall und dieser Service kostet
auch nichts. Fluggäste müssen nur die Adresse und eine Kontaktmöglichkeit
hinterlassen", sagt Brecht-Kaul. Verweigere die Fluggesellschaft die
Zustellung, könne man sich die Fahrtkosten zum Flughafen erstatten lassen.
Als nächstes
empfiehlt es sich zu klären, wie die von der Airline gebotene Unterstützung für
die Zeit ohne Gepäck aussieht. "Es gibt keine einheitliche Regelung",
erklärt Scheffler. Bei einigen gibt es bei Gepäckverlust ein Paket mit
Unterwäsche und Toilettenartikeln, bei anderen nicht.
Zudem gehen die
Unternehmen unterschiedlich großzügig mit ihren finanziellen
Überbrückungshilfen um: "Wer ohne Gepäck am Urlaubsort landet, hat
grundsätzlich das Recht, sich auf Kosten der Fluggesellschaft eine
Ersatzausstattung zu kaufen. Was diese jedoch umfasst und wie viel sie wert
sein darf, variiert", erklärt Scheffler.
Kein Cocktailkleid für Badeurlauber
So kann es sein,
das Airline A ihren Kunden Toilettenartikel bis zu 50 Euro komplett erstattet
und Textilien nur zur Hälfte trägt, während Airline B beides übernimmt und für
die ersten fünf Wartetage jeweils einen Satz von 50 Euro zahlt. "Reisende
sollten nur das kaufen, was sie in der konkreten Situation auch
benötigen", betont Bauer.
Denn nur wenn
eine Anschaffung plausibel sei, komme die Fluggesellschaft für sie auf. Dabei
wird je nach Urlaubsziel und -art ein anderer Maßstab angelegt: "Macht
jemand eine Luxusreise, bei dem elegante Garderobe Pflicht ist, kann etwa ein
Cocktailkleid durchaus erstattet werden. Bei einem Badeurlaub nicht", so
Bauer.
Unterschiedlich
sind auch die Zahlungsmodalitäten der Airlines. Teilweise wird ein Vorschuss
gezahlt - je nach Buchungsklasse 20 bis 200 Euro. Meist muss der Reisende das
Geld aber vorstrecken. "Es ist sehr wichtig, die Kaufbelege aufzuheben.
Ohne sie lassen sich die Ausgaben nicht nachweisen, und es wird schwierig mit
der Erstattung", betont Brecht-Kaul. Spätestens drei Wochen nachdem
Reisende ihr Gepäck wiedererhalten haben, müssten die Quittungen bei der
Airline sein.
Bleibt der Koffer
trotz intensiver Suche verschollen, muss der Reisende einen Fragebogen
ausfüllen, in dem er Inhalt und Wert seines Gepäckstücks genau beschreibt.
Dieser ist mit der Bitte um Schadenersatz bei der Airline einzureichen und wird
von dieser geprüft. "Dabei legen die Airlines zugrunde, was im Koffer war.
Wobei der Höchstbetrag, den ein Fluggast erhält, bei rund 1200 Euro
liegt", erläutert Scheffler. Wer also mit der teuren Golduhr im Koffer
verreist, sollte besser vorher eine extra Versicherung abschließen.
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