Freitag, 15. März 2013

Sex am Strand


Wo das Liebesspiel richtig teuer wird

 

 

 

 



 
Wenn bei Paaren am Strand Hemmungen und Hüllen fallen, kann dem romantischen Vorspiel mitunter ein ärgerliches Nachspiel folgen – in manchen Ländern drohen hohe Geld- oder gar Gefängnisstrafen.

Sonne, Strand, Sex – so sieht für viele der ideale Urlaubsdreiklang aus. Und wenn sich diese Komponenten auch noch kombinieren lassen, umso besser: Unbestritten ist ein Liebesspiel im Sand eine romantische Angelegenheit – nur muss es ja nicht unbedingt am helllichten Tag sein oder vor den Augen unbeteiligter Dritter. Andererseits besteht freilich gerade darin der Reiz, bei etwas Verbotenem nicht entdeckt zu werden. Allerdings sollte man sich vorab überlegen, ob man sich nicht lieber einen anderen Kick überlegt.
Denn so schön das intime Get-Together auch sein mag – der Strand ist in aller Regel ein öffentlicher Platz und dann erregt das Schäferstündchen unter Umständen nicht nur die Gemüter der Liebenden, sondern auch öffentlichen Ärger. Denn so richtig offiziell erlaubt ist Sex am Strand nirgends. Es wird nur unterschiedlich darauf regiert. Und das kann unter Umständen teuer werden.






 

Den Spaniern wurde das Treiben am Strand zu bunt

Zum Beispiel in Spanien, wo das an der Costa Brava gelegene Urlauber-Seebad Tossa de Mar eine Verordnung durchsetzte, in der ausdrücklich Sex am Strand verboten wird. Wer dennoch erwischt wird, muss mit Geldstrafen bis zu 1800 Euro rechnen. Im Rahmen der Moral-Offensive wurde auch das Trinken von Alkohol auf der Straße verboten. Ein Einzelfall? Mitnichten. Vor einigen Jahren hat schon die Urlauberhochburg Benidorm ganz ähnliche Gesetze verhängt und auch anderswo in Spanien sieht man sexuelle Handlungen im Freien gar nicht gerne. Hier wird sogar ein Strafmaß von bis zu 75 000 Euro angesetzt.

In anderen Ländern fallen die Sanktionen noch heftiger aus. Auch in Staaten, denen man es vielleicht erstmal gar nicht zutraut. Oder wer hätte gedacht, dass im toleranten Dänemark bei erwischtem Outdoor-Sex bis zu vier Jahre Gefängnis drohen? In Rumänien sind es sogar bis zu sieben Jahre. Allerdings, und das gilt in so gut wie allen Fällen, nur, wenn tatsächlich jemand Anzeige erstattet.

In muslimischen Ländern (zu denen übrigens auch die Malediven gehören) dürften für aufgeklärte Bürger lange Gefängnisstrafen nicht so verwunderlich sein. Eher schon die Tatsache, dass etwa in Ägypten sogar FKK und „oben ohne“ gesetzlich verboten sind. Selbst Bikinis können bereits als anstößig empfunden werden (allerdings nicht in den Touristenzentren Hurghada und Sharm-el-Sheikh). Geahndet wird dieses „Fehlverhalten“ ohnehin nicht.






 

Vorsicht in Dubai!

Ganz anders sieht es beim Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit aus. In Dubai etwa gelten zur Schau gestellte Küsse, Umarmungen und Streicheleinheiten als illegal – ungeachtet der Tatsache, dass ein enorm hoher Touristenanteil aus westlichen Ländern kommt. Besonders bei unverheirateten und erst recht bei homosexuellen Paaren ist schnell Schluss mit weltoffen. Und dass die Gesetze keine leeren Drohungen sind, musste erst vor einiger Zeit eine 36-jährige Bulgarin und eine 30-jährige Libanesin erfahren, die in Dubai zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt wurden, weil sie sich am Strand geküsst und „unanständig“ verhalten haben sollen. In einem anderen Fall wurden zwei Briten zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie angeblich Sex am Strand gehabt hatten – was die Freundin des Briten obendrein bestreitet. Das juristische Hinundher ging vor drei Jahren durch sämtliche Medien.

Auch in Thailand – immer noch weltweites Sextourismusziel Nummer eins – versteht man in puncto öffentliches Liebessspiel gar keinen Spaß. Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind per Gesetz streng verboten und werden bestraft. Wer mit 500 Euro davon kommt, ist noch gut bedient.



Kroatien mag lange Zeit das FKK-Paradies gewesen sein: In Sachen körperaktiver Freizügigkeit ist es das nicht. Neben einer Geldstrafe von 150 Euro drohen sogar 30 Tage Haft. Die Türkei verschärft das Ganze: Bis zu 200 Euro, bis zu zwei Monaten Haft – so lauten die Gesetze. Aber auch beim Nachbarn Österreich verbietet Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs öffentliche sexuelle Handlungen und sieht bei Zuwiderhandlung Freiheitsentzug bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 360 Tagessätzen vor. Portugal wiederum setzt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen an, Frankreich Geldstrafen bis zu 15 000 Euro und im Extremfall ein Jahr Gefängnis.







 

Wo kein Richter, da kein Henker


Haftstrafen kennt im Übrigen auch der deutsche Strafkatalog: Zwar sind bei Outdoor-Sex keine Geldbußen vorgesehen, aber falls es zum Äußersten kommt, kann ein Jahr Freiheitsentzug verhängt werden. Überraschend, dass diese Bußen von einem Land getoppt werden, von dem man es nicht unbedingt erwartet hätte: Italien, das (angebliche) Land der freizügigen Liebhaber. Für Sex am Strand drohen, ähnlich wie in Griechenland, offiziell zwei Jahre Gefängnis. Nun ist es andererseits nicht so, dass die Gefängnisse vor liebeshungrigen Gigolos überquellen. In der Praxis kommen Verurteilungen so gut wie nicht vor. Was vor allem an dem Umstand liegt: wo kein Richter, da kein Henker.

Zwischen Freizügigkeit und Prüderie

Aber man kann eben nie wissen, wer einen beim Liebesspiel beobachtet. Und gerade in den USA schwankt das sexuelle Rechtsempfinden extrem zwischen liberal und ultrakonservativ. Mögen haufenweise Bilder von ausgelassenen Springbreak-Partys mit wet-t-shirt-tragenden US-Girls über die Mattscheiben der Privatsender flimmern, kann es allein für ein bisschen zu viel Fummeln im nächsten Bundesstaat schon ordentlich Ärger geben. Für öffentlichen Sex sowieso. Und in Arizona geht das Gesetzbuch sogar noch weiter: Drei Jahre Haft können selbst bei sexuellen Handlungen in Privaträumen verhängt werden – nämlich wenn es sich um vorehelichen Sex handelt.




 

In Bulgarien und Jamaika bleibt es bei Verwarnungen

Geradezu tiefenentspannt geben sich da die Skandinavier. Sex in der schwedischen Natur wird mit läppischen 50 Euro geahndet. Gar kein Bußgeld, lediglich Verwarnungen, haben die Nachbarn aus Norwegen und Finnland sowie die Kanadier vorgesehen – zugegebenermaßen kommen derartige „Vergehen“ vermutlich allein wegen der doch deutlich kühleren Temperaturen nicht so häufig vor. Aber auch Bulgarien und das karibische Jamaika geben sich großzügig und lassen es mit einer Verwarnung gut sein. Allerdings ist man auf der Reggae-und-Rum-Insel bei einer anderen Sache alles andere als locker: bei Homosexualität. Die ist hier gesetzlich verboten und strafbar. Das gilt auch in Kenia, Marokko, den Malediven. Malaysia schießt den Vogel ab: Bei homosexuellen Handlungen – erst recht öffentlich am Strand! – drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis und Stockschläge. Da kann man nur zur absoluten Vorsicht raten. Und im Zweifelsfall zu Enthaltsamkeit. Oder zu einer anderen Variante des „Sex on the Beach“: dem berühmten Cocktail-Klassiker.

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