Donnerstag, 14. März 2013

Neue Rechte für Passagiere

Der Flug wird verschoben oder gar abgesagt - häufig beginnt die Reise schon am Flughafen mit Ärger. All zu oft beschweren sich Kunden, dass Fluggesellschaften sie nicht richtig informieren oder entschädigen. Erst vor Gericht bekommen Verbraucher dann ihr Recht. Nun macht sich die EU-Kommission daran, die Schlupflöcher im EU-Recht zu schließen und ergänzt die Regeln nach acht Jahren Praxistest. Nach der Zustimmung von EU-Parlament und Rat könnten sie frühestens 2014 Gesetz werden. Das sind die Neuerungen:


Wie erfährt der Passagier von einer Verspätung?


Wird der Start verschoben, muss die Airline Fluggäste künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit über die Gründe für die Verzögerung informieren - und zwar detailliert: Streiken die Fluglotsen, ist die Maschine noch nicht da oder fehlt die Crew? Bislang gelten nur ganz allgemeine Info-Pflichten.







Wann hat der Kunde Anspruch auf Verpflegung?


Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft den Kunden betreuen, sprich, ihm Getränke und Snacks anbieten. Bislang galt das erst ab vier Stunden. Falls nötig, muss die Airline auch eine Hotelübernachtung zahlen.



Was ist die wichtigste Neuerung?


Entscheidend für Entschädigung ist künftig die Verspätung am Ziel der Reise - und nicht die beim Abflug. Das betrifft vor allem Kunden, die einen Anschlussflug gebucht haben und diesen verpassen. Wenn sie ein europäisches Reiseziel mehr als fünf Stunden später erreichen, können sie finanziellen Ausgleich verlangen. Bei Transatlantikflügen von mehr als 3500 Kilometern besteht dieses Recht ab 12 Stunden Verspätung. Die Entschädigung beträgt je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro. Bislang konnte ein Kunde bei einem Direktflug schon ab drei Stunden Verspätung um finanziellen Ausgleich bitten.






 

Warum definiert die EU-Kommission „außergewöhnliche Umstände“?


Weil es ein Reizwort ist. Häufig berufen sich Airlines auf höhere Gewalt, um eine Entschädigung bei längeren Verspätungen zu vermeiden. Erstmals listet die EU-Kommission nun auf, was dazu gehört: Etwa Naturkatastrophen wie Schneechaos sowie Streiks von Fluglotsen. Ausgeschlossen sind technische Probleme, die beim Routinecheck der Maschine gefunden werden, oder das Nichtauftauchen der Besatzung.



Wie lange hat der Kunde dann Anspruch auf Betreuung?


Diese Leistungen sollen bei „außergewöhnlichen Umständen“ auf drei Tage begrenzt werden. Danach wäre ein Passagier auf sich selbst gestellt - selbst wenn er mehr als eine Woche nicht fliegen kann, wie nach der Aschewolke des isländischen Vulkans 2010. Bislang gilt dies zeitlich unbegrenzt. Der SPD-Abgeordnete Knut Fleckenstein kritisiert: „Da kann man nur den Kopf schütteln.“



Was passiert, wenn der Flug abgesagt wird?


Dann muss die Airline die Passagiere innerhalb von zwölf Stunden selbst weiterbefördern. Andernfalls muss sie Plätze bei der Konkurrenz buchen.








Und wenn Passagiere im Flugzeug am Boden festsitzen?


Steht das voll besetzte Flugzeug mehr als eine Stunde auf der Rollbahn, müssen Heizung und Klimaanlage funktionieren und die Toiletten offen sein. Nach einer Stunde muss die Airline kostenlos Getränke anbieten - auch bei Billigfliegern. Und nach fünf Stunden hat der Reisende das Recht auszusteigen.



Und wer den Hinflug nicht nutzt?


Neu ist, dass ein Passagier auch dann einen Rückflug in Anspruch nehmen darf, wenn er den Hinflug verfallen ließ. Bislang hatten Fluggesellschaften in solchen Fällen das Boarding verweigert.



Für welche Fluggesellschaften gelten diese Regeln?


Für alle europäischen Airlines, die in der EU starten und landen - auch für Billigflieger. „Unsere Botschaft lautet: fliegen sie europäisch“, sagt EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. Außereuropäische Airlines sind nur daran gebunden, wenn sie von Europa aus starten. Wer etwa mit einer US-Airline von Paris nach New York fliegt, hat bei Stornierung des Fluges Anrecht auf Geld. Wer mit derselben Airline von New York nach Paris fliegt, hat diesen Anspruch nicht.



Wie reagiert die Industrie?


Unzufrieden. Der Weltluftfahrtverband IATA kritisiert, dass die Pläne den Airlines zusätzliche Kosten und Vorschriften auferlegen, „die letztlich den Interessen der Passagiere schaden.“ Verbraucher müssten mit höheren Ticketpreise rechnen. Die EU-Kommission erwartet dagegen nicht, dass die Preise steigen. Brüssel verweist darauf, dass schon jetzt von jedem Ticket ein Euro in die Entschädigungskasse der Airlines geht - und oft nur ein Teil davon wirklich gebraucht wird.








Was sagen Verbraucherschützer?


Auch sie sind unzufrieden. Vor allem mit den Zugeständnissen an Airlines bei Entschädigungen. Europas Verbraucherschutzorganisation Beuc nennt den Vorschlag „eine verpasste Chance“, der die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verwässere. Die Grünen im EU-Parlament sprechen von einem „Kotau vor der Lobby der Airlines“. (dpa)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.