Koffer verloren, Flieger verspätet oder Verbindung ganz abgesagt – ab November können sich unzufriedene Fluggäste bei Schadenersatz-Forderungen gegen Airlines an eine Schlichtungsstelle wenden.
Bislang standen die Chancen für Passagiere, die im Streit mit der Airline nicht vor Gericht ziehen wollten, eher schlecht. Sie konnten die Dienste kommerzieller Fluggasthelfer in Anspruch nehmen. Zu den größeren Anbietern zählen die Unternehmen „EUclaim“, „Flightright“ und „Fairplane“.
Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz
für eine neue Vermittlungsstelle ließ der Bundesrat am 3. Mai 2013
passieren. Passagiere müssen sich mit Beschwerden demnach weiterhin
zuerst an die Airline wenden. Lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab
oder reagiert innerhalb von zwei Monaten nicht, können Kunden sich
an die Schlichtungsinstanz wenden. Für die Fluggesellschaften ist
die Beteiligung freiwillig. Große Airlines haben dem Ministerium
aber bereits ihre Mitwirkung signalisiert.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: „Zum ersten Mal bekommen Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr.“ Für Fahrgäste von Bahnen, Bussen und Schiffen gibt es bereits die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“, an der sich auch Europas größter Billigflieger Ryanair schon beteiligt.
Wie viel Macht hat die neue Schlichtungsstelle? Wann lohnt es sich, eher auf kommerzielle Fluggasthelfer zu setzen? Wir beantworten in unserer Bildergalerie die wichtigsten Fragen zur neuen Schlichtungsstelle für Airline-Passagiere.
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