Donnerstag, 9. Mai 2013

So zahlt die Airline Passagieren Schadenersatz


Koffer verloren, Flieger verspätet oder Verbindung ganz abgesagt – ab November können sich unzufriedene Fluggäste bei Schadenersatz-Forderungen gegen Airlines an eine Schlichtungsstelle wenden.



Ein neues Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr ermöglicht jedem Fluggast, seine Ansprüche bis zu 5000 Euro in einem Vermittlungsverfahren geltend zu machen. Damit sollen Gerichtsverfahren vermieden werden. Sollten sich Kunde und Airline trotzdem nicht einigen, steht der Klageweg weiterhin offen.
Bislang standen die Chancen für Passagiere, die im Streit mit der Airline nicht vor Gericht ziehen wollten, eher schlecht. Sie konnten die Dienste kommerzieller Fluggasthelfer in Anspruch nehmen. Zu den größeren Anbietern zählen die Unternehmen „EUclaim“, „Flightright“ und „Fairplane“.





Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz für eine neue Vermittlungsstelle ließ der Bundesrat am 3. Mai 2013 passieren. Passagiere müssen sich mit Beschwerden demnach weiterhin zuerst an die Airline wenden. Lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert innerhalb von zwei Monaten nicht, können Kunden sich an die Schlichtungsinstanz wenden. Für die Fluggesellschaften ist die Beteiligung freiwillig. Große Airlines haben dem Ministerium aber bereits ihre Mitwirkung signalisiert.


„Schnelle und kostenlose Schlichtung“
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: „Zum ersten Mal bekommen Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr.“ Für Fahrgäste von Bahnen, Bussen und Schiffen gibt es bereits die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“, an der sich auch Europas größter Billigflieger Ryanair schon beteiligt.






Bei Flug-Ärger soll in Fällen bis 5000 Euro vermittelt werden. Die großen deutschen und in Deutschland tätigen Fluggesellschaften haben laut Ministerium über ihre Verbände ihre Beteiligung zugesagt. Für Anbieter, die nicht freiwillig dabei sein wollen, soll das Bundesamt für Justiz zuständig sein. Konkret sollen alle Ansprüche geschlichtet werden können, die ab dem 1. November entstehen. Dann soll das Gesetz in Kraft treten.




Wie viel Macht hat die neue Schlichtungsstelle? Wann lohnt es sich, eher auf kommerzielle Fluggasthelfer zu setzen? Wir beantworten in unserer Bildergalerie die wichtigsten Fragen zur neuen Schlichtungsstelle für Airline-Passagiere.

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